Die Sachkosten müssen selbst getragen werden, Mitglieder der Lebenshilfe Fulda erhalten vergünstigte Preise.
Die ausgewiesenen Betreuungskosten können über Verhinderungspflege (§39 SBG XI) oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45b SGB XI) abgerechnet werden.